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Was ist geplant und was nicht? Worum geht es?

Die Firma Wackler, oder besser die Unternehmen der Schwarz-Gruppe Göppingen, hat das Gelände des ehemaligen Brunnenbetriebes Aqua-Römer in Jebenhausen von der Christophsbad GmbH&Co.KG/Dr. Landerer Söhne GmbH, im Juni 2023 gekauft. Das gesamte erworbene Gelände ist Einzugsgebiet für das Mineralwasser der Jebenhäuser Schloßquelle.
 

Die Stadt Göppingen unter Oberbürgermeister Alex Maier (im Amt seit 2021) ging leer aus, weil sie im Wettbewerb um den Kauf nicht das beste Angebot abgegeben hatte.  (Quelle: Filstalwelle 24.4.23)

Badherberge

Areal.png

Wiese mit

zwei Brunnen​

Bezgenriet

​Rot umrandetes Feld beschreibt das „Sondernutzungsgebiet Brunnenbetrieb“, heute (2026) im Besitz der Firma Wackler. (Quelle Stadt Göppingen)
Bisher ist das gesamte Gelände als „Sondernutzungsgebiet Brunnenbetrieb“ festgesetzt, was bedeutet, dass dort nichts außer die Entnahme und die Verarbeitung von Mineralwasser zugelassen sind. Dies gilt auch für die unbebauten Grünflächen. Hier darf weder gedüngt noch gegraben, weder Wartungsarbeiten noch Reparaturen an Baumaschinen o.ä. durchgeführt werden. Im geologischen Gutachten werden die baulichen Vorschriften zum Wasserschutzgebiet Zone II angewendet. Daran haben sich die Brunnenbetriebe und die Landwirte gehalten und somit das Mineralwasser im nahen Untergrund nicht gefährdet.


Wir wissen nicht, welche Informationen bezüglich des Schutzgebietes die Firma Schwarz Gruppe beim Kauf erhalten hatte. Wusste die Familie Schwarz um welches sensible Gebiet es sich handelt? Und wird jetzt mit Verantwortung agiert oder wird der Schutz dieser wichtigen Ressource ignoriert?


Damit die Firma Wackler auf dem Gelände bauen kann, muss das „Sondernutzungsgebiet Brunnenbetrieb“ in ein allgemeines Gewerbegebiet umgewidmet werden.

Die endgültige Entscheidung über diese Nutzungsänderung fällt im Göppinger Gemeinderat. Grundlage für dessen Entscheidung sind die Ausarbeitungen der Fachleute in der Göppinger Stadtverwaltung. Diese Verwaltungsmitarbeiter erfüllen ihre Aufgabe nach den Vorgaben des Oberbürgermeisters Alex Maier. Was dieser nicht will, wird nicht gemacht!

 

Den Start für das Bebauungsplanverfahren machte die Stadt Göppingen in einem vorläufigen Aufstellungsbeschluss. Die ersten Skizzen und Ideen liegen vor. Dem Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans (von „Sondergebiet Brunnenbetrieb“ in allgemeines „Gewerbegebiet“) und dem Vorentwurf zur Änderung des Bebauungsplans wurde bereits mit großer Mehrheit im Gemeinderat (13.02.25) und im Bezirksbeirat Jebenhausen (29.01.25) zugestimmt. Gemeinderatsdrucksache 322/2024, GRDS 278/2024

 

In den Unterlagen der Stadt Göppingen die dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt wurden, war nicht erwähnt um welches sensible Gelände es sich beim „Sondergebiet Brunnenareal“ handelt. Der Gemeinderat und der Bezirksbeirat wurden also nicht ausreichend darüber informiert, dass es sich hier um ein Mineralwasser-Einzugsgebiet handelt, welches in einem Hydrogeologischen Gutachten von Smoltczyk und Partner aus dem Jahre 1990 als Wasserschutzzone 2 eingestuft war. Es wurde nicht erklärt, was hinter dem Begriff „Sondernutzungsgebiet Brunnenbetrieb“ steckt. Auch wurden die bestehenden Brunnen (ehemalige Mineralwasser-Entnahme -Stellen) mit keinem Wort in den Plänen
erwähnt. Die Erkenntnisse aus dem erwähnten Hydrogeologischen Gutachten wurden nicht in die Planungen mit einbezogen.

Was passiert noch auf dem Gelände?

Areal2.png

Grau: Gewerbegebiet 6,25 ha 

braun: Mischgebiet 1,35 ha

rot: Wohngebiet 0,25 ha 

Planungsentwurf für die Bebauung (Quelle: GDRS 278/224 Stadt Göppingen)

Im „grau“ markierten Bereich soll ein reines Gewerbegebiet entstehen, in welchem alle Arten von Betrieben erlaubt sind.

 

Ausschnitt aus GRDS 278/2024| Anlage 2:
„Gemäß den tatsächlich vorhandenen und geplanten Nutzungen der Firmen Wackler sowie den Zielen eines Gewerbegebiets, die vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben dienen, werden Gewerbebetriebe aller Art einschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie oder Windenergie, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude und Anlagen für sportliche Zwecke als zulässig erklärt." (92-Sta-10488-2024 GRDS 278/2024| Anlage 2)


Mit diesen schwammigen Vorgaben sind der Firma Wackler also keine Einschränkungen auferlegt. Sie können bauen was und wie sie wollen.
Für erschreckend und inakzeptabel ist die geplante maximale Gebäudehöhe von 18 Metern und eine unbegrenzte Gebäudelänge. Es ist also erlaubt, riesige Hallen zu bauen.

Ausschnitt aus GRDS 278/2024| Anlage 2 92-Sta-10488-2024:
„Auch die Festsetzung der abweichenden Bauweise (a) im Sinne der offenen Bauweise, jedoch ohne Längenbeschränkung und die Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe von 18,00m erfolgt im Sinne einer angemessenen und wirtschaftlichen Ausnutzung der Grundstücke.“
Die heute als Sichtschutz bestehenden Erdwälle, die mittlerweile stark bewachsen sind, werden abgetragen. Über Ersatz konnte die Stadt keine Auskunft geben.


Angrenzend an das reine Gewerbegebiet schließt sich ein Mischgebiet an, welches in das folgende reine Wohngebiet überleiten soll. Auch im Mischgebiet ist jegliches Gewerbe erlaubt.

 

Ausschnitt aus GRDS 278/2024| Anlage 2 92-Sta-10488-2024:
„Um den Zielen des Mischgebiet nachzukommen sowohl Wohnen als auch Gewerbe sowie
soziale und kulturelle Nutzungen zu vereinen, werden Wohngebäude, Geschäfts- und
Bürogebäude, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
sonstige Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle,
soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke als zulässig erklärt.“

 

Wohngebiet:
Insgesamt sind ca. 75 neue Wohneinheiten im allgemeinen Wohngebiet vorgesehen. Gemäß der Belegungsdichte des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg von 2,1 Menschen je Wohneinheit in Göppingen (Stand 31.12.2023, Abrufdatum 24.07.2024) stünde somit Wohnraum für

 

75 Wohneinheiten x 2,1 Menschen = 157 Menschen

im aktuellen Planbereich zur Verfügung.


Diese 75 Wohneinheiten sollen auf 8 Wohnblöcke verteilt werden.

Das bedeutet pro Block zwischen 9-10 Wohneinheiten. Gebäude in dieser Art stehen beispielsweise in Jebenhausen in der von Spreewitz-Str.

 

Welche Wohnqualität entsteht in direkter Nachbarschaft von 18m hohen Industriegebäuden und ständigem LKW-Verkehr? Wer soll hier unter diesen Umständen am Ortsrand wohnen wollen? Menschen die sich nichts anderes leisten können? Auch solchen Bürgerinnen und Bürgern ist das nicht zuzumuten.

 

Zudem gibt es für weder ein Konzept für die Verkehrsführung in der schmalen Straße „Im Bühl“ noch wo die neuen Mitbürger ihr Auto parken können. Tief graben für eine Tiefgarage ist nicht erlaubt. Oder dann doch?

Ausgleichsmaßnahmen

Nach §15 Bundes-Naturschutz-Gesetz muss der Verursacher (Firma Wackler) von Bauvorhaben diese durch Ausgleichsmaßnahmen oder Ersatzmaßnahmen im selben Naturraum kompensieren. Die Funktionen des Naturhaushalts müssen wieder hergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht
neugestaltet werden.

 

Beispiele für vorgeschlagene Ausgleichsmaßnahmen aus dem Bebauungsplan "Jebenhausen Süd-West", Stadt Göppingen, welche wir in Frage stellen:

  • Für Vögel (insbesondere den Steinkauz), Fledermäuse und Käferarten, die in Totholz leben, sind Schutzmaßnahmen notwendig.

  • Für die Goldammer, den Haussperling und die Zauneidechse müssen vor Baubeginn Ersatzlebensräume geschaffen werden (CEF-Maßnahmen). Beim Haussperling können dafür Nistkästen angebracht werden. Für die Goldammer müssen neue Hecken als Brutplätze angelegt werden.

  • Durch das Bauvorhaben gehen voraussichtlich rund 9.000 m² Lebensraum für die bestimmte Reptilien verloren. Die geplanten Grünflächen gleichen dies nur teilweise aus. Es bleibt ein Defizit von etwa 5.500 m². Der gesetzlich geforderte zusätzliche Ausgleich ist dabei noch nicht berücksichtigt.

  • „Im Bereich zwischen Logistik I & II liegt zudem ein Pflanzgebot mit Zweckbestimmung Feldhecke." Was kann eine Feldhecke zwischen zwei Logistikhallen ausgleichen?

Fazit: Es ist extrem schwierig, die vom Naturschutzgesetz geforderten Ausgleichsflächen zu schaffen. Ist das überhaupt an diesem Ort möglich? Ohne die vom Naturschutzgesetz geforderten Ausgleichsflächen kann das Projekt nicht realisiert werden.

Dachbegrünung

  • „Für das Gewerbegebiet (GE) (62.451 m²), sowie das Mischgebiet 2 (MI 2) (2.233 m²) wird die Grundflächenzahl (GRZ) 0,6 festgesetzt. Aufgrund der Festsetzungen zur Dachform wird angenommen, dass 80 % der zulässigen Bebauung (GRZ 0,6) als Dachbegrünung hergestellt wird.“ 

Dachbegrünungen sind als Ausgleichsmaßnahme für die Versiegelung von Äckern und Wiesen nicht geeignet, da sie die Ökofunktion einer über Jahre gewachsenen Struktur nicht ersetzen können. Dachbegrünungen haben nur eine sehr begrenzte Ausgleichswirkung für offene Böden.

Voraussetzung für die Dachbegrünung der Hallen ist eine gute statische Tragfähigkeit die ein kostenintensives Hallgerüst zur Bedingung setzt. Ist die Firma Wackler bereit das zu investieren?
 

Diese ersten Überlegungen der Stadt wurden für die Öffentlichkeit zur Bewertung ausgelegt.
Viele Verbesserungsvorschläge und Kritik aus der Bevölkerung sind bei der Stadt
eingegangen. Die Einwendungen der ehemaligen Jebenhäuser Bezirksbeirätinnen Louise Becker und Christine Lipp-Wahl finden sie hier auf dieser Webseite unter Presse oder im Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt Göppingen.

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René von Samson-Himmelstjerna

Im Bühl 23
73035 Göppingen

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